Die Verordnung (EU) No 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, die allgemein als “eIDAS-Verordnung” bekannt ist, wurde 2014 eingeführt und ist am 01. Juli 2016 vollständig in Kraft getreten. Am 29. September 2018 wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht, als die EU-weite Anerkennung notifizierter elektronischer Identifizierungssysteme begann.
Vor diesem Hintergrund haben führende europäische Verbände, Projekte und Expertenorganisationen aus dem Bereich eID und Vertrauensdienste ihre Kräfte gebündelt und die gemeinnützige go.eIDAS-Initiative gestartet. Schwerpunkte dieser Initiative sind die Erstellung und Pflege von lokalisierbarem und erweiterbarem eIDAS-bezogenem Informationsmaterial, die Bereitstellung von lokalen eIDAS-bezogenen Webinaren sowie die Erstellung und Pflege von eIDAS-bezogener Open Source Software.
go.eIDAS ist eine offene Initiative, die alle interessierten Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die oben genannten Ziele engagieren wollen, herzlich willkommen heißt. Die go.eIDAS Initiative lädt alle Interessensgruppen des eIDAS-Ökosystem, wie Anwendungsanbieter, Stakeholder im eID-Umfeld, Vertrauensdiensteanbieter, Konformitätsbewertungsstellen, sonstige Dienstleister, Regulierungsbehörden und andere öffentliche Stellen, öffentlich finanzierte Projekte und gemeinnützige Initiativen, akademische Einrichtungen und Standardisierungsorganisationen ein, Teil dieser gemeinnützigen Initiative zu werden. Selbst kommerziell orientierte Organisationen können mitwirken, sofern sie im Rahmen der Initiative in einem angemessenen Umfang ehrenamtliche Unterstützung oder andere dem Gemeinwohl dienende Pro Bono-Leistungen anbieten.
Die Hauptziele der go.eIDAS-Initiative sind:
Die go.eIDAS-Initiative ist eine offene Initiative für interessierte Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die genannten Ziele engagieren.
go.eIDAS begrüßt alle Stakeholder innerhalb des eIDAS-Ökosystems, wie
Kommerzielle Organisationen müssen angemessene Pro-Bono-Aspekte in Bezug auf ihre Teilnahme nachweisen.